BilMoG: Geänderter Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet

 

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Am 29. Mai 2009 ist das BilMoG nun endgültig in Kraft getreten. Der aktuelle Gesetzestext findet sich hier.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz ist hier zu finden.

Wesentliche Elemente der Corporate Governance sind bereits für 2009 verpflichtend, so dass sich für viele Unternehmen sicherlich Handlungsbedarf ergibt. Siehe hier.

Etwas detailliertere Ausführungen finden Sie auch in unserer entsprechenden Rubrik.

IDW ändert Prüfungsstandards

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland hat Änderungen diverser Prüfungsstandards vorgeschlagen, die derzeit als Entwurf zur Kommentierung vorliegen. Diese sind in diesem Dokument enthalten.

Das IKS Teil 4

 

KontrollmatrixDas interne Kontrollsystem Teil 4

Die ersten drei Teile dieser Folge und weitere Beiträge zum Thema finden Sie hier.

Das interne Kontrollsystem einer Organisation wird bevorzugt in einer sogenannten „Kontrollmatrix“ dokumentiert. In diesem Teil unserer Reihe möchten wir nun aufzeigen, welche Elemente eine solche Kontrollmatrix enthalten kann. Die Kontrollmatrix ist natürlich nur eine Dokumentation der Realität und ist in sich nur dann etwas wert, wenn der darin dokumentierte Zustand auch tatsächlich in der Organisation gelebt wird und implementiert ist. Selbstverständlich muss eine solche Kontrollmatrix individuell an die Bedürfnisse und Struktur einer Organisation angepasst werden. Die nachfolgenden Elemente sollten als Startpunkt betrachtet werden und sind „praxiserprobt“.

Meinung: Was ist denn jetzt im IKS für BilMoG zu machen?

 

BildIm Moment stellt sich für viele Verantwortliche die Frage, was im Bereich IKS, Risikomanagement und interne Revision denn wirklich gemacht werden muss.

Ausgangspunkt

Das BilMoG setzt die einschlägigen EU-Richtlinien um, die gemeinhin als EURO-SOX bezeichnet wurden. Jeder, der sich in diesem Thema etwas tummelt, weiß, dass SOX für die Unternehmen viel Arbeit und Aufwand bedeutet haben.

Andererseits wird uns immer wieder versichert, dass der Gesetzgeber den deutschen Unternehmen all das ersparen möchte. In Zeiten, in denen alles Bestreben in Richtung Entbürokratisierung und Entlastung der Wirtschaft gerichtet ist (zumindest vordergründig), wäre alles andere auch nicht besonders klug.

Andererseits hat die EU bei der Formulierung der Richtlinien natürlich gewisse Mindeststandards gesetzt, die die Mitgliedstaaten nicht "unterschreiten" dürfen. Der Grundgedanke der EU war dabei, Anlegervertrauen wiederherzustellen (wir erinnern uns, dass die Richtlinien lange vor der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise verfasst wurden) und Transparenz für Anleger, Gläubiger und sonstige Stakeholders zu schaffen. Nicht zuletzt soll der europäische Raum auch im Wettbewerb um Anlegervertrauen den USA (mit ihrem Sarbanes-Oxley Act) und Asien (insbesondere Japan mit den unter "J-SOX" bekannten Vorschriften) nicht nachstehen.

Pressemeldungen des Bundesjustizministeriums

n-tv Börse & Wirtschaft

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