Hier ein Auszug aus "wikipedia.org" vom 24. Juli 2008, der den Begriff "compliance" etwas verdeutlicht. Über Details der Definition läßt sich sicherlich streiten, aber die Kernaussage halten wir für zutreffend: "In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache wird der Begriff Compliance bzw. Komplianz verwendet, um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes in Unternehmen zu bezeichnen Unternehmen schaffen vielfach Compliance-Organisationen, um die zu treffenden Massnahmen zu bündeln und eine zuständige Organisationseinheit zu installieren. Traditionell waren Compliance-Aufgaben häufig in der Rechtsabteilung angesiedelt, wobei sich zunehmend eigenständige Bereiche hierfür bilden. Ausgewählte Themen der Compliance sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Diese Liste ließe sich nahezu beliebig verlängern, was verdeutlicht, dass die Unternehmen eine Vielzahl von Vorschriften einzuhalten haben. Die Tatsache selbst ist vielleicht nicht neu. Neu daran ist die Transparenz und die entstehende Erwartungshaltung der sogenannten "Stakeholder", insbesondere der Kapitalgeber und der Öffentlichkeit. Bei compliance-net finden sie einige dieser Themenkomplexe verständlich aufbereitet. Wir wünschen viel Spass beim Lesen und freuen uns auf Ihr Feedback!
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