BilMoG allgemein

Vorgehensweise bei der Implementierung der gesetzlichen Anforderungen

ImageDas BilMoG erfordert von den betroffenen Unternehmen die Implementierung teilweise umfangreicher technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Die Vorgehensweise bei der Implementierung muss priorisiert werden - die unterschiedlichen Regelungsbereiche ermöglichen eine zeitliche Abfolge der Implementierung. Hierbei müssen Teile der Anforderungen durch das BilMoG bereits am Anfang des ersten betroffenen Geschäftsjahres umgesetzt sein, während andere Aspekte erst zum Bilanzstichtag relevant werden.

Kapitalmarktorientierung als neue Definition

ImageDas BilMoG definiert den Begriff der Kapitalmarktorientierung (§ 264d HGB-E) und knüpft daran eine Reihe von Vorschriften zur Bilanzierung, Berichterstattung und Corporate Governance.

Die Definition für kapitalmarktorientierte Unternehmen lautet wie folgt:

"Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat."

Verweise aus anderen Vorschriften auf diese Definition (z. B. aus dem Genossenschaftsgesetz) führen auch für Unternehmen, die nicht Kapitalgesellschaft sind, zu einer Anwendbarkeit der damit verknüpften Vorschriften.

Verhandlung im Bundesrat sowie Gegenäußerung der Bundesregierung

PictureDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2008 über den Regierungsentwurf des BilMoG verhandelt und dabei umfassend Stellung genommen. Die aktuelle Stellungnahme (Drucksache 344/08) findet sich hier. Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung hierzu eine Gegenäußerung abgegeben, die in den folgenden Abschnitten reflektiert wird.

Die 20 diskutierten Einzelpunkte können aktuell wie folgt zusammengefaßt werden:

Die EU-Richtlinien hinter dem BilMoG

EuropaDas Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) setzt eine Reihe von EU-Richtlinien um, über die man im Vorfeld schon viel gehört hat. "EURO-SOX" und "Abschlussprüferrichtlinie" sind die Schlagworte, die damit in Verbindung gebracht wurden und werden.

Neue Größenklassen und Erleichterungen der Buchführungspflicht

ImageGrößenklassen

Für die Inanspruchnahme von Erleichterungen bei Offenlegung, Prüfungspflicht und Rechnungslegung gelten die folgenden neuen Größenklassen.

alt (EUR) neu (EUR)
Bilanzsumme klein 4.015.000 4.840.000
Bilanzsumme mittelgroß 16.060.000 19.250.000

Umsatzerlöse klein
8.030.000 9.680.000
Umsatzerlöse mittelgroß 32.120.000 38.500.000
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