BilMoG allgemein
Die Vorgehensweise bei der Implementierung muss priorisiert werden - die unterschiedlichen Regelungsbereiche ermöglichen eine zeitliche Abfolge der Implementierung. Hierbei müssen Teile der Anforderungen durch das BilMoG bereits am Anfang des ersten betroffenen Geschäftsjahres umgesetzt sein, während andere Aspekte erst zum Bilanzstichtag relevant werden.
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Die Definition für kapitalmarktorientierte Unternehmen lautet wie folgt: "Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat." Verweise aus anderen Vorschriften auf diese Definition (z. B. aus dem Genossenschaftsgesetz) führen auch für Unternehmen, die nicht Kapitalgesellschaft sind, zu einer Anwendbarkeit der damit verknüpften Vorschriften.
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Die 20 diskutierten Einzelpunkte können aktuell wie folgt zusammengefaßt werden:
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Für die Inanspruchnahme von Erleichterungen bei Offenlegung, Prüfungspflicht und Rechnungslegung gelten die folgenden neuen Größenklassen.
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Das BilMoG erfordert von den betroffenen Unternehmen die Implementierung teilweise umfangreicher technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Das BilMoG definiert den Begriff der Kapitalmarktorientierung (§ 264d HGB-E) und knüpft daran eine Reihe von Vorschriften zur Bilanzierung, Berichterstattung und Corporate Governance.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2008 über den Regierungsentwurf des
Das Bilanzmodernisierungsgesetz (
Größenklassen