Datenschutz

Auch in diesem Themenbereich kommt unsere langjährige Erfahrung (seit 1996) sowie unser BIPS-Prinzip zum Tragen.

Beratung

Was bedeutet die EU-DSGVO/BDSG für mein Unternehmen? Wo muss ich was wie tun? Welcher Umfang ist notwendig? Die relevanten Themen beinhalten u.a. TOM‘s, Dienstleister, den Internetauftritt bis hin zu den unternehmensinternen Abläufen und dem Vertragsmanagement.

Implementierung

Wir beraten Unternehmen bei der Implementierung der Anforderungen der EU-DSGVO bzw. des BDSG. Dabei blicken wir auf umfangreiche Projekterfahrungen zurück, in denen wir die Basisinfrastrukturen für die Einhaltung der Regulierungen von der Konzeption bis zur implementierten und unabhängigen Überprüfung begleitet haben. Wir setzen hierzu unsere erfahrenen Berater:innen ein, die mit Augenmaß die unternehmens­individuelle Umsetzung bei den Kunden steuern oder unterstützen. Datenschutz erfordert nach unserer Erfahrung überlegte Kompromisse, die gleichwohl den Sinn der Vorschriften zutreffend umsetzen. Das ist nicht immer einfach und daher geht jedes Projekt mit einer Reihe von Einzelfallentscheidungen einher.

Hierzu verfügen wir nicht nur über technisch versierte Berater:innen, sondern auch über Jurist:innen, die als Bestandteil des Teams ihren notwendigen Beitrag leisten.

Bis zur Dokumentation des „Gesamtwerks“, dem Datenschutz Management-System, begleiten und führen wir unsere Kunden oder unterstützen punktuell im Rahmen bereits bestehender Projekte bzw. Datenschutz-Management-Systeme. Ein besonderes Thema ist in diesem Rahmen auch immer wieder die Betrachtung von Internetauftritten.

Darüber hinaus übernehmen wir auch die Repräsentanz Ihres Unternehmens im Sinne der EU-DSGVO in Deutschland, sollten Sie z.B. eine nicht in der EU ansässige Konzernmutter haben und hier Daten erheben und/oder verarbeiten.

Prüfung

Wir unterstützen Ihr Haus gerne durch eine Standortbestimmung zum Thema EU-DSGVO bzw. BDSG, um eine Einschätzung vorzunehmen, wie Ihre Organisation zu diesem Thema aufgestellt ist. Im Ergebnis erhalten Sie eine Reifegradeinschätzung Ihres Datenschutz-Management-Systems sowie eine Aufstellung der „offenen“ Aufgaben sowie ein mögliches Umsetzungsvolumen. Anhand der Informationen können Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten – es so belassen, oder interne oder externe Ressourcen mit der Bewirtschaftung der dargelegten Sachverhalte beauftragen.

Schulung

Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter:innen (freiberuflich, fest, Handels­vertreter) sowie Dienstleister (Lieferanten und Service­erbringer) oder auch Kunden sind durch die EU-DSGVO sowie das BDSG vorgeschrieben. Die Durchführung ist zu dokumentieren und einem/r Prüfer/in nachzuweisen. Dabei achten wir darauf, dass wir aktuelle Themen aufgreifen und den Schulungsaufwand je Unternehmensbereich möglichst gering halten.

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