Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das am 16. Juli 2021 vom Bundestag beschlossene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Schrittweise wird das Gesetz auch Ihr Unternehmen betreffen.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen gewisse Sorgfaltspflichten einzuhalten, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu reduzieren und zu minimieren. Die Einrichtung eines Risikomanagements, die regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen und die Verankerung von Präventionsmaßnahmen sind nur einige der geforderten Sorgfaltspflichten. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Lieferkette, zeigen Schwachstellen auf, entdecken Potentiale und kommen der Dokumentations- und Berichtspflicht nach. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.